Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG – im Volksmund auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – soll die Diskriminierung gegenüber bestimmten Personengruppen verhindern. Hierzu zählen u.a. Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Identität etc. Das Gesetz regelt wie Verstöße gegen Diskriminierungsverbote zu behandeln sind und welche Ansprüche Betroffene geltend machen können.
In unserem Modul zum AGG vermitteln Sie Ihren MitarbeiterInnen die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und kommen Ihrer arbeitgeberischen Pflicht zur Schulung der MitarbeiterInnen nach.
Weitere Kurse folgen, eine individuelle Kurserstellung auf Kundenwunsch ist möglich.